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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Raum & Rummel GmbH
Sonnenstr. 14, 40227 Düsseldorf

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Raum & Rummel GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt – und ihren Kunden über die Durchführung von Veranstaltungen, die Überlassung von Veranstaltungsflächen sowie damit verbundene Leistungen, insbesondere Gastronomie, Catering, Personal, Mobiliar und Veranstaltungstechnik.
2. Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen des Veranstalters
1. Die Raum & Rummel GmbH betreibt und vermarktet Veranstaltungsflächen und erbringt Leistungen im Bereich Gastronomie, Catering und Veranstaltungsorganisation. Hierzu gehören insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, Firmenveranstaltungen und sonstige private oder geschäftliche Veranstaltungen.
2. Je nach vereinbartem Leistungsumfang können insbesondere Veranstaltungsräume bzw. -flächen, Personal, Catering, Getränke, Mobiliar, Dekoration sowie Licht-, Ton- und Veranstaltungstechnik bereitgestellt werden.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots bzw. durch eine Auftragsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande.
3. Handelt der Kunde für einen Dritten, hat er dies vor Vertragsschluss unter Angabe des Namens bzw. der Firma und der Anschrift des Dritten mitzuteilen.
4. Soweit die Überlassung von Räumen oder Flächen Bestandteil des Vertrages ist, ist eine vollständige oder teilweise Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
5. Liegen zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate, kann der Veranstalter vereinbarte Preise angemessen anpassen, soweit sich nach Vertragsschluss die für die Leistung maßgeblichen Einkaufspreise, Energiepreise, Lohnkosten, öffentlichen Abgaben oder die gesetzliche Umsatzsteuer nachweisbar erhöhen. Eine Preisanpassung darf nur im Umfang der tatsächlich eingetretenen Mehrkosten erfolgen. Übersteigt die Preiserhöhung insgesamt 6 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
6. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke durch den Kunden oder seine Veranstaltungsteilnehmer sind grundsätzlich nicht gestattet. Abweichungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit dem Veranstalter.
§ 4 Preise, Teilnehmerzahl und Zahlung
1. Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Veranstalter berechtigt, nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
3. Der verbleibende Rechnungsbetrag sowie während der Veranstaltung zusätzlich beauftragte oder angefallene Leistungen werden nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
4. Die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage der Kalkulation. Eine Verringerung der tatsächlichen Teilnehmerzahl führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Preises.
5. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist dem Veranstalter spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Preis entsprechend der zusätzlichen Teilnehmerzahl und des hierdurch entstehenden Mehraufwands anzupassen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl steht unter dem Vorbehalt der räumlichen, personellen und organisatorischen Umsetzbarkeit.
6. Für Veranstaltungen, die über 1:00 Uhr nachts hinausgehen, fällt für jede angefangene weitere Stunde ein zusätzlicher Miet- und Betriebskostenzuschlag an. Dessen Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit dort ausdrücklich ein Betrag von 350,00 € vereinbart wurde, gilt dieser Betrag je angefangener Stunde.
7. Bei Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern, die über 1:00 Uhr nachts hinausgehen, kann aus Sicherheitsgründen der Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes erforderlich sein. Soweit dieser nach Einschätzung des Veranstalters unter Berücksichtigung von Veranstaltungsart, Teilnehmerzahl und Sicherheitsanforderungen erforderlich ist, wird dieser durch den Veranstalter organisiert und dem Kunden entsprechend der zuvor mitgeteilten Kosten berechnet.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
1. Eine Stornierung ist dem Veranstalter in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen.
2. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ist der Veranstalter berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen eine pauschalierte Entschädigung auf Grundlage des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen:
● nach Vertragsschluss bis mehr als 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
● ab 12 Wochen bis mehr als 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
● ab 8 Wochen bis mehr als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 80 %
● ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 100 %
3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
4. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Einzelfall ein höherer Schaden entstanden ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz kann nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
5. Individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen haben Vorrang vor dieser Regelung.
§ 6 Dekoration, Technik und eingebrachte Gegenstände
1. Das Anbringen von Dekoration, Installationen, Beschilderungen sowie das Einbringen und Aufstellen eigener Licht-, Ton-, Bühnen- oder Kommunikationstechnik bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Veranstalter.
2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm oder von ihm beauftragten Dritten eingebrachten Materialien und Gegenstände den jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen und brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Veranstalter kann entsprechende Nachweise verlangen.
3. Sämtliche vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten eingebrachten Gegenstände sind nach Veranstaltungsende innerhalb der vereinbarten Abbauzeit zu entfernen.
4. Werden Gegenstände nicht rechtzeitig entfernt, ist der Veranstalter berechtigt, diese auf Kosten des Kunden entfernen und angemessen einlagern zu lassen. Ist eine Einlagerung nicht möglich oder aufgrund der Art oder des Zustandes der Gegenstände unzumutbar, kann der Veranstalter nach vorheriger Aufforderung und angemessener Fristsetzung die erforderliche Entsorgung auf Kosten des Kunden veranlassen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Die Nutzung von Musik und Veranstaltungstechnik ist nur im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der für die jeweilige Veranstaltungsstätte geltenden Bestimmungen zulässig. Vorgaben des Veranstalters zur Lautstärke und zu Betriebszeiten sind einzuhalten.
6. Zusätzliche Licht-, Ton- und Bühnentechnik ist spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mit dem Veranstalter abzustimmen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie offenes Feuer innerhalb der Veranstaltungsräume sind untersagt, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters und gegebenenfalls erforderlicher Behörden vorliegt.
8. Die Verwendung von Konfetti, Konfettikanonen, Glitter oder vergleichbaren schwer zu beseitigenden Materialien ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Bei einem Verstoß trägt der Kunde die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungs-, Entsorgungs- und gegebenenfalls Wiederherstellungskosten.
§ 7 Haftung
1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
6. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
7. Für Garderobe, Wertgegenstände und sonstige vom Kunden oder seinen Gästen eingebrachte Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
8. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Räumen, Gebäuden, Einrichtungen, Mobiliar und sonstigem Eigentum des Veranstalters, die von ihm oder Personen verursacht werden, für die er rechtlich einzustehen hat.
9. Soweit aufgrund von Art oder Umfang einer Veranstaltung ein erhöhtes Schadensrisiko besteht, kann der Veranstalter den Abschluss einer angemessenen Veranstalter- bzw. Veranstaltungshaftpflichtversicherung und einen entsprechenden Nachweis verlangen.
§ 8 Absage und Rücktritt durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder eine Veranstaltung abzusagen, wenn ihm die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar wird.
2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
● höherer Gewalt,
● behördlichen Verboten oder Auflagen, welche die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen,
● kurzfristiger, vom Veranstalter nicht zu vertretender Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte,
● erheblichen technischen Störungen oder Versorgungsausfällen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind,
● erheblichen Sicherheitsrisiken,
● sonstigen vergleichbaren, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, welche die sichere oder vertragsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.
3. Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich über die Absage.
4. Bereits geleistete Zahlungen für Leistungen, die aufgrund der Absage nicht erbracht werden, werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
5. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsbestimmungen dieser AGB.
6. Der Veranstalter ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde eine fällige vereinbarte Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht leistet oder wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Veranstalters erheblich gefährden würde, sofern diese Umstände bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht erkennbar waren.
§ 9 Sicherheit und Hausrecht
1. Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den berechtigten Anweisungen des Veranstalters und des eingesetzten Sicherheits- und Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
2. Personen, die den ordnungsgemäßen oder sicheren Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Personen gefährden oder trotz Aufforderung gegen die Hausordnung verstoßen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
3. Das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt, soweit deren Mitführung nicht gesetzlich erlaubt und für die konkrete Veranstaltung ausdrücklich genehmigt wurde.
4. Personen, die aufgrund ihres Zustandes eine konkrete Gefahr für sich oder andere darstellen oder den Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigen, kann der Zutritt verweigert oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
5. Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind insbesondere erforderliche Assistenzhunde. Weitere Ausnahmen können vorab mit dem Veranstalter vereinbart werden.
6. Wird ein Teilnehmer aufgrund eines von ihm zu vertretenden erheblichen Verstoßes gegen diese Bestimmungen berechtigt von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des auf diesen Teilnehmer entfallenden Entgelts.
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
§ 11 Individuelle Vereinbarungen
1. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden durch den Veranstalter unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
2. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, können personenbezogene Daten an Dienstleister und sonstige an der Durchführung der Veranstaltung beteiligte Dritte übermittelt werden.
3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Raum & Rummel GmbH.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
2. An die Stelle unwirksamer oder nicht wirksam einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Raum & Rummel GmbH, Düsseldorf, Stand September 2026

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